Frage:
Gibt es in Hessen tatsächlich noch die Todesstrafe?
ahagen33
2007-06-19 02:32:35 UTC
Und wenn ja, warum hat sich keiner die Mühe gemacht, sie aus der Landesverfassung zu nehmen?
Acht antworten:
2007-06-19 02:39:54 UTC
Ja, die gibt es tatsächlich noch, siehe unten:



Verfassung des Landes Hessen



Art. 21 Verf - Landesrecht Hessen

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (1)



(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.



(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.





(1) Red. Anm.:

Beachte aber Art. 102 GG , wonach die Todesstrafe abgeschafft ist.



Vielleicht ist es in Hessen komplizierter ein Gesetz zu ändern, als das alte einfach bestehen zu lassen, zumal im Grundgesetz die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Senusret
2007-06-19 09:41:03 UTC
Ja, das stimmt tatsächlich. Sie steht in der hessischen Landesverfassung. Allerdings geht Bundesrecht über Landesrecht. Daher wird sie nicht mehr angewendet.
Naamah
2007-06-19 09:44:04 UTC
Wie schon erwähnt und belegt, gibt es in Hessen noch die Todesstrafe. Da Bundesrecht aber Landesrecht bricht, gibt es keine Veranlassung, das Landesrecht zu ändern. Es ist ein unnötiger Verwaltungsakt, der auch noch recht teuer sein dürfte, da man nur aufgrund einer Änderung neue Verfassungen drucken müsste.
2007-06-19 09:50:32 UTC
Die Todesstrafe ist tatsächlich laut Art. 21. der hessischen Verfassung vorgesehen. (Liegt daran, daß die hessische Verfassung vor dem Grundgesetz erlassen wurde)



Da das Grundgesetz die Todesstrafe aber verbietet und Bundesrecht Landesrecht bricht ist diese Regelung ohne Belang; das bundesweite Verbot hat Vorrang vor der hessischen Möglichkeit. Vermutlich wurde der Punkt aus diesem Grund auch noch nicht geändert.
Rafffael M
2007-06-19 11:15:17 UTC
Wahrscheinlich ist die CDU dagegen. Die ist ja dort bekanntlich sehr weit rechtsgerichtet. Und ohne CDU gibt es keine 2/3-Mehrheit.
whyskyhigh
2007-06-19 09:54:09 UTC
ja

das steht in der verfassung noch.

weil keiner die 2/3 mehrheit organisiert bleibt es drin.
chris
2007-06-19 11:52:02 UTC
Also jetzt bin ich echt überrascht!! Das hätte ich im Leben nicht gedacht. Gut zu wissen, könnt mal eine Millionenfrage sein!!
Micha
2007-06-19 09:37:48 UTC
Was Mutter noch wußte keine Ahnung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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